Kosten unserer Beauftragung
Die Abrechnung unserer Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Erstberatung ist in unserer Kanzlei grundsätzlich kostenfrei. Für ein erstes telefonisches Gespräch oder auch eine erste persönliche Unterredung in unseren Kanzleiräumen berechnen wir Ihnen insoweit keine Vergütung. Nach einer ersten Sichtung des Mandats kommt ggf. der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in Betracht, wenn sich der Streitstoff als sehr schwierig oder umfangreich erweist. Die notwendige Transparenz über die von uns erbrachte Tätigkeit erhalten Sie in diesem Fall dann regelmäßig durch Zwischenabrechnungen und detaillierte Zeitaufstellungen. Etwaige Zahlungen einer Rechtsschutzversicherung werden auf das entstandene Honorar angerechnet.