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Arbeitsrecht für freie Mitarbeiter bzw. Freelancer

Freie Mitarbeiter (oder Freelancer) sind Personen, die für ein Unternehmen Aufträge ausführen, ohne dabei als Arbeitnehmer des Auftrag gebenden Unternehmens zu gelten. In der Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen ist der freie Mitarbeiter weitgehend ungebunden. Formal ist er weder in zeitlicher, örtlicher, noch in fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers direkt unterworfen. Nach dem in Deutschland geltenden Arbeitsrecht verliert ein Freelancer in manchen Berufen seinen Status und gilt als Arbeitnehmer, wenn er ausschließlich oder überwiegend für einen Auftraggeber tätig ist und deswegen von einem Abhängigkeitsverhältnis gesprochen werden kann.

Vor- und Nachteile für den freien Mitarbeiter

Die Tätigkeit als Freelancer hat in einigen Berufen große Vorteile. So kann der freie Mitarbeiter beispielsweise seine Arbeitszeit flexibel einteilen. Oft hat er auch die Möglichkeit, seiner Tätigkeit – zumindest teilweise – von der eigenen Wohnung aus nachzugehen. Meist wird ein Freelancer auch ein höheres Einkommen erzielen, als ein in gleicher Position tätiger Angestellter bzw. Arbeitnehmer. Nachteilig für ihn wirkt sich allerdings dessen starke Abhängigkeit vom Geschehen am Markt und von den Kunden aus. Bei der Kreditwürdigkeit kann es ferner zu Einschnitten kommen, wenn er kein regelmäßiges, festes Einkommen nachweisen kann. Zudem trägt der freie Mitarbeiter grundsätzlich die Kosten seiner Büro- und Geschäftsausstattung, sowie die Kosten seiner Versicherung für die Berufshaftpflicht, Krankheit- und Altersversorgung selbst – und zwar in vollem Umfang.

Vor- und Nachteile für den Auftraggeber

Freie Mitarbeiter werden besonders dann benötigt, wenn Personalengpässe vorhanden sind, feste Mitarbeiter jedoch auf Grund der hohen Fixkosten nicht eingestellt werden können. Die flexible Einsetzbarkeit von freien Mitarbeitern ist hier als großer Vorteil für Auftraggeber zu sehen. Freelancer haben keine Kündigungsfristen, weil sie in den meisten Fällen nur für einen bestimmten Auftrag oder einen Projektvertrag gebunden werden. Für den Arbeitgeber bildet es allerdings einen Nachteil, dass der freie Mitarbeiter üblicherweise nicht ständig zur Verfügung steht. Kleinere Aufgaben im betrieblichen Alltag, die man ohne Weiteres einem Angestellten übertragen könnte, kann man nur selten von einem freien Mitarbeiter erledigen lassen, weil dies zu lang, zu kompliziert und zu teuer wäre. Oft bildet auch die fehlende Vertrautheit des freien Mitarbeiters mit  den unternehmerischen Prozessen einen nicht zu unterschätzenden Nachteil. Freie Mitarbeiter müssen sich in der Regel erst in den Betrieb einarbeiten, bis sie zufriedenstellende Ergebnisse liefern können. Auch die Identifikation des freien Mitarbeiters mit dem Auftrag gebenden Unternehmen ist meist geringfügiger als die des festen Angestellten.

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