Kann Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine höhere Abfindung heraus verhandeln?
Ja. Nachdem die Abfindungshöhe der von einem wirtschaftlich denkenden Arbeitgeber „freiwillig“ gezahlten Abfindung hauptsächlich von dem rechtlichen Bestandsschutz abhängt, den das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers genießt, können rechtliche Fehleinschätzungen dazu führen, dass Abfindungen viel zu hoch oder viel zu niedrig ausfallen, als sie bei einer korrekten juristischen Beurteilung der Bestandssicherheit des aufzulösenden Arbeitsverhältnisses ausgefallen wären.
So kann z.B. ein in einem Großbetrieb nach langer Beschäftigungszeit betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer Grund dazu haben, auch eine „kleinere“ Abfindung zu akzeptieren, wenn die betriebsbedingte Kündigung arbeitsrechtlich „wasserdicht“ begründet ist, z.B. mit der Schließung einer Sonderabteilung, der er kraft Arbeitsvertrag zugeordnet war. Umgekehrt kann ein Arbeitgeber, der einen sieben Monate in einem größeren Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer wegen angeblich schlechter Arbeitsergebnisse („low performance“) gekündigt hat, gut beraten sein, eine eher „großzügige“ Abfindung zu bewilligen, da die Kündigung offensichtlich vor Gericht nicht haltbar ist, so dass ein erheblicher finanzieller Verlust als Folge einer Kündigungsschutzklage droht.
Vor diesem Hintergrund ist es die wichtigste Leistung eines bei Abfindungsverhandlungen beteiligten Fachanwalts, die Bestandssicherheit des Arbeitsverhältnisses bzw. die Wirksamkeit einer ggf. schon ausgesprochenen Kündigung zu beurteilen, um seinem Auftraggeber eine realistische Beurteilung der durch die Luft schwirrenden Zahlen zu ermöglichen.
Eine weitere wichtige Unterstützung, die Sie von einem arbeitsrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt erwarten können, besteht in der Kontrolle der Angemessenheit und Vollständigkeit der gesamten Abfindungsvereinbarung: Schließlich wird ja nicht nur eine Zahl – die Abfindung – vereinbart, sondern ein ganzer Aufhebungsvertrag, ein Abwicklungsvertrag oder ein gerichtlicher Vergleich. Hier kann man viele Fehler machen bzw. vermeiden: So sollte man nach Möglichkeit eine Sperrzeit umgehen, man sollte sachgerechte Regelungen zum Thema Resturlaub und Freistellung treffen und man sollte alle Fragen im Zusammenhang mit dem Zeugnis so klar regeln, dass hinterher kein (erneuter) Streit entsteht.
Schließlich können Sie von einem Rechtsanwalt, den Sie bei Verhandlungen über eine Abfindung hinzuziehen, erwarten, dass er Ihnen die mit den Abfindungsdiskussionen verbundenen Belastungen abnimmt und Ihren Standpunkt unbefangener vertritt als Sie dies selbst – „in eigener Sache“ – könnten. Dass eine effektive und professionelle Verhandlungsführung keine Erfolgsgarantie beinhaltet, versteht sich.
Falls Sie sich gerade auf der Suche nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht befinden sollten, dürfen Sie mich natürlich gern kontaktieren. Unter der Nummer 089 236 84 279 können Sie mich telefonisch erreichen. Natürlich können Sie mich auch in meiner Kanzlei besuchen oder mir eine Email schreiben. Meine Email-Adresse lautet: albrecht@fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de.