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Gibt es eine Faustformel, wie hoch die Abfindung beträgt (Abfindungsrechner)?

Ja. Bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Verhandlungen über die Abfindungshöhe existiert eine „Daumenregel“, die Abfindung zu berechnen, nämlich dass ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung „angemessen“ ist. Hat der Arbeitnehmer also z.B. nach zehn Jahren Beschäftigung zuletzt 2.000 EUR (brutto) im Monat verdient, so würde eine übliche Abfindung 10.000 EUR betragen.

Je nach Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers, je nach Lage der Verhandlungssituation und je nach Verhandlungsgeschick kann die Abfindung aber auch (weit) darüber oder (weit) darunter liegen. Einen absolut zuverlässigen Abfindungsrechner zur exakten Berechnung der Abfindungshöhe gibt es demnach nicht.

Falls Sie noch weitere Informationen zum Thema Abfindung berechnen benötigen sollten, können Sie sich natürlich gern bei mir melden. Telefonisch bin ich unter der 089 236 84 279 zu erreichen. Natürlich können Sie mich auch in meiner Kanzlei besuchen oder mir eine Email schreiben. Meine Emailadresse ist albrecht@fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de.