Abfindung und Arbeitslosengeld: Macht die Agentur für Arbeit bei Erhalt einer Abfindung Probleme?
Unter Umständen, ja. Grundsätzlich hat die Zahlung einer Abfindung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt allerdings dann, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag (ohne vorherige Kündigung) oder einen Abwicklungsvertrag (nach Zugang einer Kündigung) abgeschlossen haben. Dann riskieren Sie möglicherweise eine Sperrzeit, weil an dem Verlust des Arbeitsplatzes mitgewirkt wurde. Nachteilige Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld sind auch zu befürchten, wenn Sie als Arbeitnehmer in eine Verkürzung Ihrer Kündigungsfristen eingewilligt haben. Regional unterschiedlich kann es sich auch empfehlen, den Abfindungsvergleich erst in einem gerichtlichen Vergleich abzuschließen, um den Vorwurf der Mitwirkung an dem Verlust des Arbeitsplatzes zu entkräften.
Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema Abfindung & Arbeitslosengeld haben sollten, können Sie mich natürlich gern kontaktieren. Unter der Nummer 089 236 84 279 bin ich telefonisch zu erreichen. Selbstverständlich können Sie mich auch in meiner Kanzlei besuchen oder mir eine Email schreiben. Meine Email-Adresse lautet: albrecht@fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de