Zum Inhalt springen

Kündigungsschutzprozess und Annahmeverzugsrisiko: Risiken für den Arbeitgeber bei einer Kündigung

Das größte Risiko für den Arbeitgeber bei Kündigung und darauf folgender Überprüfung dieser Kündigung durch den Arbeitnehmer vor Gericht (Kündigungsschutzprozess) bildet das sog. „Annahmeverzugsrisiko“. Mit dem Begriff Annahmeverzugsrisiko ist gemeint, dass der Arbeitgeber an den Mitarbeiter weiter Lohn zu bezahlen hat, obgleich die im Arbeitsvertrag zu beachtende Kündigungsfrist abgelaufen ist. In diesem Zeitraum können erhebliche Lohnforderungen erwachsen, weil eine rechtskräftige Entscheidung bei Durchlauf aller Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht gerne 3 Jahre dauern kann. Stellt sich erst beim Bundesarbeitsgericht heraus, dass eine Kündigung unwirksam war, so ist der Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, den Lohn zwischen Ende der vertraglichen Kündigungsfrist bis zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu bezahlen, abzüglich des Verdienstes, den der Arbeitnehmer bei anderen Arbeitgebern erworben hat.

Wie kann ich als Arbeitgeber mein Prozessrisiko minimieren?

Das Annahmeverzugsrisiko ist wegen o.g. Erwägungen – das – wesentliche bestimmende Element der prozessualen Überlegungen des Arbeitgebers. Die Erfahrung zeigt, dass Arbeitgeber in der Praxis oft das Gegensteuerungselement des sog. Prozessarbeitsverhältnisses nicht nutzen. Die Begründung eines Prozessarbeitsverhältnisses bedeutet: Der Mitarbeiter wird zwar gekündigt unter Wahrung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist. Der Mitarbeiter wird jedoch aufgefordert, während des Laufes des Prozesses, obgleich das Arbeitsverhältnis in den Augen des Arbeitgebers beendet ist, bei dem Arbeitgeber weiter zu arbeiten. Dies bedeutet für den Arbeitgeber zum einen den Vorteil, dass sich sein Annahmeverzugsrisiko vermindert, wenn der Arbeitnehmer das Prozessarbeitsverhältnis trotz Aufforderung nicht antritt. Auf der anderen Seite besteht natürlich für den Arbeitgeber das Risiko, dass der Arbeitnehmer zum Prozessarbeitsverhältnis antritt und damit länger das Betriebsklima belastet und Kenntnis von den Interna des Betriebes erlangt.