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Verhaltensbedingte Kündigung: Was ist bei verhaltensbedingten Kündigungen besonders beachtenswert?

Bei der Vorbereitung der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung fällt in der Praxis auf, dass Verhaltensverstöße des zu kündigenden Mitarbeiters in der Vergangenheit nicht oder nicht ausreichend abgemahnt wurden. Die Entscheidung, ob der kommunizierte Sachverhalt für eine Kündigung bzw. für eine Abmahnung geeignet ist, sollte durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgen.

Wenn Sie Fragen zum Thema „verhaltensbedingte Kündigung“ haben sollten, können Sie natürlich jederzeit mit uns in Kontakt treten. Unter der Nummer 089/4190 2147 sind wir telefonisch zu erreichen. Unsere E-Mail-Adresse lautet albrecht@fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, uns in unserer Kanzlei einen Besuch abzustatten.