Kündigungsarten: Wie gestalte ich aussichtsreiche Sachverhalte, die eine Kündigung rechtfertigen und bei Arbeitsgericht Bestand haben?
Auch bei der Erarbeitung einer ordentlichen Kündigung empfiehlt sich eine frühe Begleitung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das deutsche Recht kennt die verhaltensbedingte Kündigung, die personenbedingte Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung. Diese drei Kündigungsarten sind in § 1 KSchG abgebildet. Findet das KSchG keine Anwendung, so werden die vorgenannten Kündigungen vor dem Arbeitsgericht lediglich daraufhin überprüft, ob sie willkürlich sind oder gesetzliche Schutzvorschriften (wie z. B. das Mutterschutzgesetz oder das Schwerbehindertengesetz) verstoßen.