Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Wir beraten unsere Mandanten nicht nur über die aktuelle Rechtslage im Arbeitsrecht, sondern erarbeiten mit ihnen vielmehr individuelle Lösungen für praktische Probleme in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Eine juristisch fundierte Beratung reicht im Arbeitsrecht für Arbeitgeber meist nicht aus. Denn bei kritischen und zeitraubenden Verhandlungen mit Arbeitnehmern, Betriebsräten oder Gewerkschaften sind praktische Erfahrung, Kenntnis der speziellen Branche und taktische Finesse in bestimmten Verhandlungssituationen mindestens genauso wichtig wie theoretische Rechtskenntnisse.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei arbeitsrechtlichen Problemen, die bei betrieblichen Restrukturierungen auftreten können. Wir setzen für Sie und gemeinsam mit Ihnen – soweit erforderlich – Personalabbau, Massenentlassungen, Betriebsstilllegungen, Outsourcing-Prozesse und Betriebsverlagerungen um.
Bei schwierigen Verhandlungen bezüglich Interessenausgleich und Sozialplan können Sie auf unser theoretisches Wissen und unsere praktische Erfahrung bauen. Bei Fragen, die das Tarifrecht oder die Unternehmensbestimmung betreffen, erhalten Sie in unserer Kanzlei zudem fachgerechte Antworten und Expertisen. Wir sind jederzeit um innovative und auf Ihre unternehmerischen Interessen abgestimmte Lösungen bemüht. Insbesondere richten wir unser Augenmerk auch auf die Begründung und Beendigung der Dienstverhältnisse von Managern und Führungskräften.
Einer der wichtigsten Bestandteile unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit ist das Auftreten in einem gerichtlichen Prozess. Wir vertreten Arbeitgeber in allen Instanzen und daher auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – bei allen klärungsbedürftigen Fragen im Arbeitsrecht.
Wir unterstützen natürlich auch ausländische Mandanten bei ihren Tätigkeiten in Deutschland sowie deutsche Unternehmer, die im Ausland tätig sind und Hilfe bei arbeitsrechtlichen Fragen jedweder Art benötigen.