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Aktuelles

Wir informieren Sie regelmäßig über interessante Urteile und Grundsatzentscheidungen sowie über Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.

NSN: Erste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht (4. Senat) hat am 15.4.2015 in der Thematik Ungleichbehandlung von organisierten gg. nicht organisierten Mitarbeitern in der Transfergesellschaft Nokia Solutions and Networks Transfergesellschaft mbH (Region München) die Revision einer Klägerin zurück gewiesen. Die Urteilsgründe liegen weiterhin nicht vor. Weitere Revisionen wurden noch nicht terminiert bzw. verhandelt. Es ist deswegen weiterhin offen, wie das BAG mit den übrigen beim BAG anhängigen Revisionen verfahren wird. Weiterlesen…

Nokia Siemens Networks Prozesslage Januar 2014

Entgegen Ausführungen des 2. Bevollmächtigten der IG Metall Dr. Kimmich auf einer Veranstaltung der IG Metall betr. die BeE am 18.12.2013 sind die Klagen gegen „den IG Metall Mitgliederbonus“ keinesfalls gescheitert. Das LAG München hat keinesfalls (wie nachstehend gezeigt werden wird) die Rechtsauffassung der IG Metall bestätigt. Auch teilen wir nicht die Auffassung des Herrn Dr. Kimmich, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit der Verfahren vor dem BAG gering ist. Herr Dr. Kimmich muss sich die Frage gefallen lassen, warum er die Verfahren in den von der IG Metall vertretenen Fällen dann in die zweite Instanz bringt (wenn die Aussichten so schlecht sind). Interessanter wäre im Übrigen die Beantwortung der Frage, warum die IG Metall gegen den Spruch der Tarifschiedsstelle vom 14.12.2012 (gebildet gem. § 8 Transfer- und Sozialtarifvertrag) keine Rechtsmittel eingelegt hat. Gerade Mitglieder der IG Metall haben hierdurch massive Nachteile erlitten. (Weiterlesen…)

Nokia Siemens Networks: NSN Prozesslage April 2013

Die 3. Kammer des Arbeitsgerichts München (Vorsitzender Richter Herr Dr. Schmiedl) und die 7. Kammer (Vorsitzende Richterin Frau Rösch) sind die beiden Kammern am Arbeitsgericht München, die in ihren Urteilen die Auffassung vertreten, dass die Ungleichbehandlung von IG Metall Mitgliedern und Nichtorganisierten (Abfindung/Lohn/Sprinterprämie) unzulässig sei wie im Urteil hier nachzulesen. (Weiterlesen…)

Nokia Siemens Networks: NSN Prozesslage März 2013

Wir berichten über den Stand der am Arbeitsgericht München und Landesarbeitsgericht München anhängigen Gerichtsverfahren (ca. 200 Fälle). Derzeit existieren divergierende Ansichten und Urteile der Kammern, die am Arbeitsgericht München mit der Thematik Ungleichbehandlung befasst sind. (Weiterlesen…)

Arbeitsgericht München entscheidet gegen Nokia Siemens Networks (NSN)

Arbeitsgericht München entscheidet gegen Nokia Siemens Networks (NSN): Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern in Transferarbeitsverhältnis NSN BeE unzulässig, Abrechnung von Lohn in Transferarbeitsverhältnis allein auf Bruttobasis. (Weiterlesen…)

Nokia Siemens Networks: NSN Prozesslage Dezember 2012

Wir berichten über den Stand der am Arbeitsgericht München anhängigen Gerichtsverfahren (130 Fälle). (Weiterlesen…)

Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht München in Sachen NSN beE wegen Ungleichbehandlung  – Erste Trends

Gegenstand der fünf Klagen unserer Kanzlei zur 17. Kammer des Arbeitsgerichts München bildeten jeweils Forderungen von NSN Mitarbeitern nach 10% mehr Bruttolohn seit Mai 2012, eine um EUR 10.000,00 erhöhte Abfindung, die gerichtliche Feststellung, dass ein um 10% erhöhter Bruttolohn auch für die Zukunft geschuldet ist (jedenfalls bis April 2014), korrekte Lohnabrechungen unter der Maßgabe der Bruttolohnabrede in dem dreiseitigen Vertrag vom 4.4.2012 für die Zeit ab Mai 2012 und für die Zukunft, teilweise die Fertigung und Hereingabe eines Zeugnisses. (weiterlesen…)

Erste Klagen wegen Ungleichbehandlung von Mitarbeitern der NSN bei Arbeitsgericht durch Kanzlei Knies & Albrecht eingereicht

Unsere Kanzlei hat nunmehr die ersten Klagen von NSN Transfergesellschaft Mitarbeitern wegen Ungleichbehandlung gegenüber Gewerkschaftsmitgliedern bei Arbeitsgericht eingereicht. Ihre Fragen hierzu erlauben wir uns, unter Maßgabe des derzeitigen Verfahrensstandes, nachstehend zu beantworten. (weiterlesen…)

Aufhebungsvertrag von Nokia Siemens Networks (NSN) erhalten : Was ist nun zu tun?

Was spricht – gegen – den Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Nokia Siemens Networks (NSN), wenn ich nicht Gewerkschaftsmitglied bin? NSN und IG Metall haben einen Sozialtarifvertrag abgeschlossen. Ziel von NSN ist, dass 1.600 Arbeitnehmer befristet für zwei Jahre, unter Zahlung einer Abfindung, in einer Transfergesellschaft wechseln bzw. Alterteilzeit beanspruchen. Dies würde juristisch umgesetzt durch einen sog. dreiseitigen Aufhebungsvertrag zwischen NSN, dem Arbeitnehmer und der aufnehmenden Transfergesellschaft. Während der zweijährigen Betriebszugehörigkeit soll der übergehende Mitarbeiter qualifiziert werden für den Arbeitsmarkt. (weiterlesen…)

Fortbestand des Urlaubsanspruchs trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Ein Arbeitnehmer hat nach § 7 Abs. 3 BUrlG seinen bezahlten Erholungsurlaub in dem jeweiligen Kalenderjahr (Bezugsjahr) zu nehmen. Nur ausnahmsweise, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe (z.B. besonders arbeitsintensive Zeit oder Krankheit des Arbeitnehmers zum Jahresende) dies erfordern, darf der Erholungsurlaub in das folgende Jahr übertragen werden. Er muss dann, vorbehaltlich tarifvertraglicher Abweichungen, innerhalb der ersten drei Monate des neuen Jahres (Übertragungszeitraum) beansprucht werden. Anderenfalls verfällt der Urlaubsanspruch ersatzlos. Kann der Urlaubsanspruch wegen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr vollständig geltend gemacht werden, sieht § 7 Abs. 4 BUrlG eine finanzielle Abgeltung vor. Das BUrlG dient in Deutschland auch zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2003/88/EG für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung. (weiterlesen…)

Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit

Grundsätzlich kann die wegen der Geburt eines zweiten Kindes vorzeitig beendete Elternzeit für das erste Kind später nachgeholt werden. In dem der Entscheidung (Bundesarbeitsgericht vom 21.4.2009, 9 AZR 391/08) zugrunde liegenden Fall hatte die seit 1999 bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigte klagende Arbeitnehmerin für ihre am 4. Juli 2004 geborene Tochter Elternzeit vom 3. September 2004 bis zum 3. Juni 2007 in Anspruch genommen. Während dieser Elternzeit wurde ihr zweites Kind am 23. Juli 2006 geboren. Auch für dieses Kind nahm die Klägerin mit Schreiben vom 16. August 2006 für drei Jahre Elternzeit ab dem 19. September 2006 in Anspruch. Vor diesem Hintergrund wollte die Klägerin die Elternzeit für ihr erstes Kind vorzeitig beenden und die dadurch verbleibende Elternzeit an die Elternzeit für das zweite Kind „dranhängen“. Mit Schreiben vom 21. September 2006 verweigerte die Beklagte ihre Zustimmung zur Übertragung der Elternzeit. Daraufhin erhob die Klägerin Klage auf Zustimmung der Beklagten, mit der sie in allen Instanzen Erfolg hatte. (weiterlesen…)